Bürgerantrag: Begrünung bestehender Schottergärten

Am 3. Juli 2025 befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Coesfeld mit einem Bürgerantrag, der die konsequente Anwendung von § 8 Abs. 1 der Landesbauordnung NRW auf bestehende Schottergärten im Stadtgebiet fordert.

Gemäß § 8 Abs. 1 BauO NRW gilt:

„Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der ebauten Grundstücke sind als Grünflächen.

  • wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
  • zu begrünen oder zu bepflanzen,

soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.“

Der Antrag macht deutlich: Schottergärten – auch solche, die vor Inkrafttreten der aktuellen Landesbauordnung im Juli 2018 angelegt wurden – sind nach geltendem Recht unzulässig, da sie der vorgeschriebenen Begrünungspflicht unbebauter Grundstücksflächen widersprechen. Ein Bestandsschutz für ältere Schottergärten besteht laut Rechtsprechung nicht.

Ziel des Antrags ist es, die Stadt Coesfeld dazu zu bewegen, die gesetzliche Vorgabe aktiv umzusetzen und Grundstückseigentümer:innen transparent über ihre Verpflichtungen zu informieren. Gleichzeitig wird gefordert, die Bürgerinnen und Bürger mit Aufklärungsarbeit, Beratung und ggf. Förderprogrammen bei der Umgestaltung zu unterstützen.

Warum ist das wichtig?

Begrünte (Vor-)Gärten sind nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern sie leisten auch einen konkreten Beitrag zum Klima-, Umwelt- und Hochwasserschutz.

  • Sie verbessern das Mikroklima, sorgen für kühlere Temperaturen in Hitzeperioden und erhöhen die Luftfeuchtigkeit.
  •  Sie fördern die Artenvielfalt und bieten Lebensraum für Insekten, Vögel und Kleintiere.
  • Sie entlasten die Kanalisation, indem sie Regenwasser aufnehmen und versickern lassen – ein wichtiger Beitrag zur Hochwasserprävention.
  • Und: Sie sind gesetzlich vorgeschrieben – doch vielen Eigentümerinnen und Eigentümern ist das bislang nicht bekannt.

Der Antrag verfolgt einen konstruktiven Ansatz: Anstatt pauschale Verbote zu fordern, setzt er auf Transparenz, Aufklärung, Anreize und eine faire Umsetzung des geltenden Rechts, wie sie bereits in anderen Städten NRWs praktiziert wird.

Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Mittwoch, den 3. Juli 2025, um 18:00 Uhr im Coesfelder Rathaus statt. Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die Debatte mitzuverfolgen.


NACHTRAG: Unsere Antrag inkl. Stellungnahme der Stadtverwaltung sind HIER nachzulesen.

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